Ist Absinth bald eine geschützte Ursprungsbezeichnung?

Absinth, das kultige sehr grüne Getränk, welches aus verschiedenen Kräutern und vor allen Dingen Wermut hergestellt wird, stammt ursprünglich aus der Schweiz, genauer gesagt aus dem Val de Travers. Laut einer Legende und um den Absinth ranken sich ja bekannterweise so einige Legenden, sollen gegen Ende des 18. Jahrhunderts zwei Schwestern aus verschiedenen Kräutern zum ersten Mal Absinth hergestellt haben, den sie vornehmlich noch zu Heilungszwecken verabreichten.

Über verschiedene Umwege ist der Absinth dann schließlich nach Frankreich gelangt und wurde dann von der Destille Henri Louis Pernods kommerziell destilliert und vertrieben. Damit begann der Siegeszug des Absinthes, den man üblicherweise aus schönen Absinth Gläsern mit darüber liegenden Löffeln mit Zuckerwürfeln trinkt, den man langsam mit Wasser beträufelt, das beliebteste Getränk seiner Zeit. Jedoch fand der Absinth ein unrühmliches Ende, wurde er doch im Jahr 1905 zunächst in Frankreich, später dann weltweit verboten.

In Absinth-Ursprungsland, der Schweiz, wurde der Absinth Anfang des Jahres 2005 wieder legalisiert und einige Destillerien nahmen die Produktion von der grünen Fee, wie der Absinth auch genannt wird, wieder auf. Unter anderem auch der Schnapsbrenner Hans Erismann aus dem Bachenbülach, welcher mit seiner „Züricher Fee“ einige Berühmtheit erlangte. Seit einiger Zeit sind auch Bestrebungen im Gange, die Absinthe, die im Val de Travers hergestellt werden mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) zu versehen. Dies soll eine bessere Abgrenzung zu den verschiedenen in anderen Ländern hergestellten Billig-Absinthen ermöglichen. Gegner dieses Ansinnen regt sich jedoch heftiger Widerstand, zum Beispiel auch von Herrn Erismann, der darin einen Nachteil für seine „Züricher Fee“ sieht. Aber noch ist keine Entscheidung gefallen, das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) berät noch und weiterhin müssen die ansässigen Produzenten erst noch beweisen, dass der Absinth aus dem Val de Travers stammt.

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