Chris Brown: Urteil nach Angriff auf Rihanna

Chris Brown ist wegen seines tätlichen Angriffs auf Rihanna zu sechs Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der 20-jährige Sänger schlug im Februar in seinem gemieteten Lamborghini auf Rihanna ein und würgte sie.
Am gestrigen Dienstag ist er nun rechtskräftig verurteilt worden. Brown muss 1.400 Stunden lang Graffiti wegschrubben und Autos saubermachen. Zu den Gründen, aus denen Browns Verurteilung vom Anfang des Monats auf den gestrigen Dienstag verschoben wurde, sagte Patricia Schnegg, Kammerrichterin in Los Angeles: „Ich habe die Verurteilung aufgeschoben, weil ich sehen wollte, was der Staat Virginia von Mr. Brown verlangen wird. Ich wollte einen festen Plan. Ich wollte tatsächliche körperliche Arbeit sehen statt irgendeiner Form von Gemeindearbeit. Ich habe diesen neuen Plan gelesen und darüber nachgedacht. Ich habe auch einen Brief erhalten, adressiert an mich, vom Polizeichef von Richmond. Darin schreibt er, dass er mich verstehe und Sie persönlich überwachen werde, wenn Sie ihre Arbeitsaufträge ausführen. Diese enthalten Autos waschen, Böden reinigen und pflegen, Entfernen von Graffiti. Er wird Ihre Arbeit persönlich überwachen.“

Brown hatte nach seiner Anklage wegen schwerer Körperverletzung einem Angebot zugestimmt, sich schuldig zu bekennen und dafür keine Zeit im Gefängnis verbringen zu müssen. Er wurde außerdem zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt und muss eine Therapie gegen häusliche Gewalt absolvieren. Darüber hinaus muss er eine Strafe über insgesamt 5.000 Dollar berappen und sich ab dem 19. November alle drei Monate vor Gericht melden. Richterin Schnegg verbot Brown zu guter Letzt für die nächsten fünf Jahre den Kontakt mit Rihanna und ordnete an, dass er mindestens 90 Meter von ihr entfernt bleiben müsse – obwohl Rihannas Anwalt Donald Etra zuvor beteuerte, dass diese Maßnahme nicht nötig sei. Bei Veranstaltungen muss er sich neun Meter entfernt von ihr aufhalten. Brown bekannte sich im Juni schuldig und bekam bereits bei der ersten Anhörung eine einstweilige Verfügung aufgebrummt, der zufolge er sich zu jeder Zeit mindestens 45 Meter entfernt von der ‚Umbrella‘-Sängerin aufhalten muss. Es gibt jedoch einige Berichte, dass die beiden die Anordnung missachtet hätten. Richterin Schnegg sagte zu den Gerüchten: „Ich bin gegenüber dem Geschnatter über den Äther nicht immun. Ist ihnen klar, Mr. Brown, dass jegliche Verletzung dieser Anordnungen eine Verletzung ihrer Bewährungsauflagen darstellt und eine Haftstrafe zur Folge haben kann?“

Brown antwortete, er verstehe die Auflagen. Rihannas Anwalt Etra betonte, dass die Sängerin mit den Auflagen zufrieden sei. Er sagte: „Heute gab es keine Überraschungen. Die Entscheidung lag beim Gericht, nicht bei Rihanna.“ Er fügte an, dass die 21-Jährige das Gericht anrufen dürfe, um in der Zukunft die Auflagen zu ändern.

Mittlerweile zeigen Gerichtsdokumente, dass Brown seinen Bewährungshelfern am 26. Juni gestand, er sei „beschämt und verlegen“ wegen seines Ausrasters. In den Dokumenten heißt es, Brown wollte sich direkt nach dem Zwischenfall bereits schuldig bekennen, doch sein Anwalt Mark Geragos hielt ihn davon ab. Es heißt dort ebenfalls, dass Brown vor seiner Bewährung eine psychologische Beratung haben wollte, jedoch abermals davon abgebracht wurde. Er sagte, er sei bereits als Kind Zeuge von Gewalt gewesen und wolle sichergehen, dass er „diesen Teufelskreis nicht weiterführt“. Er sagte ebenfalls, dass er sich schon einige Male bei Rihanna entschuldigt habe, sich jedoch „nicht sicher“ sei, wo ihre Beziehung gerade stehe.