Vergewaltigungsprozess: So geht es Gina-Lisa Lohfink nach dem Urteil

Gina-Lisa Lohfink hatte nach eigenen Angaben vor der Urteilsverkündung ein „Gefühl“, wie dieser Prozess wahrscheinlich ausgeht. Nun hat sie Gewissheit, wenngleich eventuell nicht das letzte Wort gesprochen ist, sofern sie und ihr Anwalt eine Berufung anstreben. Dennoch löst das Urteil psychisch etwas aus – das will erst einmal verarbeitet werden.

Reaktionen nach dem Urteil

Medien und das Netz reagierten bereits kurz nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink. Die Reaktionen fielen ganz unterschiedlich aus und manches sollte Gina-Lisa Lohfink vielleicht besser nicht lesen. So gibt es User, die das Urteil der Richterin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten nachvollziehen können. Nur so lassen sich nach Meinung vieler „wahre Vergewaltigungsopfer“ schützen. Solche Worte klingen hart, angesichts der Tatsache, dass der Prozess durchaus Raum für eine Revision gibt und das Urteil damit angefochten wird. Möglich also, dass das Landgericht, sofern es tatsächlich zu einem Urteilseinspruch kommt, am Ende zu anderen Schlüssen kommt und nach neuen Maßstäben und eigenen Erkenntnissen urteilt.

Erste Einblicke in das Wohlbefinden der Verurteilten

Obwohl sie vorher so ein „Gefühl“ hatte, verließ sie nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal mit den Worten: „Das muss ich mir nicht antun!“ Diese recht heftige Reaktion gibt einen Eindruck von Gina-Lisa Lohfinks Gefühlswelt. Trotz ihrer Vorahnung löste das Urteil offensichtlich Verwirrung über die deutsche Rechtssprechung aus. All ihre Bemühungen, Gerechtigkeit zu finden, endeten im Niemandsland der Gefühle. Halt gibt ihr Lebenspartner, der sie am Tag der Urteilsverkündung begleitete und gleich auf ihre Reaktion hin, ebenfalls den Gerichtssaal verließ, um ihr beizustehen.

Ein Interview zum Nachdenken

Nach dem Urteil sprach Gina-Lisa Lohfink mit den Medien. Gegenüber dem privaten Fernsehsender RTL fiel der bemerkenswerte Satz: „Wäre es wenigstens Aussage gegen Aussage gewesen, aber ich wurde verurteilt, weil ich aussehe wie ich aussehe.“ Außerdem möchte sie die erlassene Strafe in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro nicht zahlen. Obwohl ihr bekannt ist, „dass die Konsequenz Gefängnis ist“, ist ihr das offensichtlich im „Moment egal“. Manche würden Trotzreaktion dazu sagen, gar von einer vernebelten Sichtweise sprechen, aber wer will ihr das schon übelnehmen, wenn das selbst gerichtete Ziel, freigesprochen zu werden, verfehlt wurde, weil das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sie für schuldig hält. Bei all ihren Gefühlen hat sie dennoch entschieden dazu beigetragen, dass der Bundestag ein „Nein“ einer Frau auch als ein „Nein“.