Merkel gibt bekannt: Böhmermann wird strafrechtlich verfolgt

Im Fall Jan Böhmermann hat die Bundesregierung offenbar eine Entscheidung getroffen. Das teilte zumindest Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in einer extra dafür angesetzten Pressekonferenz mit. Demnach wird es eine gesonderte Strafverfolgung gegen den deutschen Satiriker geben. Die Koalition war in ihrer Entscheidungsfindung uneinig.


Mit der Entscheidung für eine Strafverfolgung Jan Böhmermanns gibt die Bundesregierung dem Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan statt. Dabei wird der deutsche Satiriker wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes strafrechtlich belangt. Laut §103 des Strafgesetzbuches (StGB) drohen Jan Böhmermann bis zu fünf Jahren Haft. Da er bislang strafrechtlich nicht aufgefallen ist, ist eine Haftstrafe jedoch unwahrscheinlich, weshalb es am Ende wohl auf eine Geldstrafe hinausläuft. In der am Freitag extra dafür angesetzten Pressekonferenz verwies Bundeskanzlerin Merkel auf das deutsche Grundrecht der Meinung-, Kunst- und Pressefreiheit und verlangt dies auch von der Türkei: „Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“ sagte Kanzlerin Merkel. In Deutschland solle nicht die Bundesregierung, sondern die Justiz das letzte Wort haben. Dabei würde die Ermächtigung zur Strafverfolgung keine Vorverurteilung Jan Böhmermanns bedeuten. Außerdem gab Merkel bekannt, den Paragraphen 103 abzuschaffen. Die Änderung soll bis 2018 in Kraft treten – zu spät für Böhmermann.

Uneinigkeiten in der Koalition

Angela Merkel bestätigt, dass es vor der Entscheidung in der Koalition Uneinigkeiten gegeben haben soll. Angeblich soll vor allem Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) gegen das Strafverfahren plädiert haben. Außerdem twitterte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann: „Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wg ‘Majestätsbeleidigung‘ passt nicht in moderne Demokratie.“

Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan verfasst. Dabei betonte er vor, während und nach dem Gedicht, dass solche Äußerungen in Deutschland verboten seien, bisher von ihm veröffentlichte Kritiken am Staatschef jedoch nicht. Die im Schmähgedicht verwendeten Äußerungen wie „Ziegenficker“ oder „sackdoof, feige und verklemmt – ist Erdogan, der Präsident“ seien offensichtliche und gezielte Beleidigungen, die nur verletzen sollten. Aktuell stehen Böhmermann und seine Familie unter Polizeischutz.